Aktuell gibt es in Leipzig – so wie bundesweit – täglich eine Neueinschätzung der Lage hinsichtlich der Ausbreitung des Coronavirus und damit einhergehende Schutzbestimmungen. Diese sind zum Schutz von uns selbst und unseren Mitmenschen notwendig. Eine weitere bzw. erneute Ausbreitung des neuartigen Virus zu verhindern ist derzeit das oberste Ziel. Die Schutzbestimmungen haben jedoch darüber hinaus enormen Einfluss auf die deutsche Wirtschaft und im besonderen auf die durch Soloselbstständigkeit und Klein(st)unternehmen geprägte Kultur- und Kreativwirtschaft. Hier gibt es einen Überblick zu aktuellen Informationen in Bezug auf die Leipziger Kultur- und Kreativwirtschaft:
// Coronavirus- Informationen zum Status Quo in Leipzig & Sachsen:
- https://www.leipzig.de/coronavirus
- www.coronavirus.sachsen.de
- https://www.rki.de (Neuartiges Coronavirus)
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// Updates zu gesetzlichen Vorgaben & Regelungen
- Seit dem 12 .März 2020 gilt in Sachsen ein Veranstaltungsverbot für Großveranstaltungen mit über 1.000 Personen (vgl. Pressemeldung des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, https://www.sms.sachsen.de/download/Erlass_Grossveranstaltungen.pdf ).
- Seit dem 13. März 2020 gilt darüber hinaus für Leipzig bis vorerst Karfreitag (10. April), dass Veranstaltungen ab 200 Teilnehmenden dem Ordnungsamt gemeldet werden müssen und nur „nach strenger, detaillierter Prüfung anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts und ggfs. unter Auflagen stattfinden“ dürfen (vgl. Pressemeldung der Stadt Leipzig, Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen und Bevölkerung schützen: Großveranstaltungen in Leipzig werden abgesagt (PDF).
- Seit dem 14. März 2020 gilt sachsenweit eine Anmeldepflicht für Veranstaltungen ab 75 Personen ( vgl. Online-Bürgersprechstunde des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer zum Stand Corona, 14. März, 17:30 Uhr).
- Ab dem 19. März 2020, um 0:00 früh, bis zunächst 20. April 2020 schließt der Der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung (hier als PDF) fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt ebenso alle Veranstaltungen.
- Ab dem 23. März 2020, 00:00 Uhr mit Ablauf des 5. April 2020 wird per Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (vom 22. März 2020) das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. (Hier findet ihr die Allgemeinverfügung im Wortlaut und die Aufzählung der triftigen Gründe (PDF).). Die Allgemeinverfügung wurde zum 31.03.2020 verlängert und gilt zunächst bis einschließlich 20. April 2020 (Hier findet ihr die Veröffentlichung im Wortlaut).
- Die aktuelle Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 30. April 2020, welche am 04.05.2020 in Kraft tritt und bis zum 20.05.2020 gilt, ermöglicht es, dass sich nun entsprechen §2 der „Aufenthalt im öffentlichen Raum alleine und mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, und mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und deren Partnerin oder ihres Partners sowie mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, gestattet“ ist. Grundsätzlich bleiben entsprechend §3 alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen untersagt. Hiervon ausgenommen (3) „sind ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten“. Ein Verbot von Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1. 000 Personen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.
- Die Staatsregierung hat am 12. Mai 2020 die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung bleibt weiter bestehen.
„Öffnen können künftig Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte und Opernhäuser, sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst-Spielstätten, Soziokultur und Gästeführungen sind ebenso möglich.“ Zudem dürfen weiterhin u.a. öffnen: Gaststätten, Hotels und Pensionen sowie Hotels und Beherbergungsbetriebe, Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen, Freibäder sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften ist wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche erlaubt. Geschlossen bleiben weiterhin Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten sowie die Vermittlung von Prostitution. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung tritt mit dem 15. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft. - Zum 18. Mai 2020 gilt zudem eine neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen, ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wieder möglich (beschlossen durch das sächische Kabinett am 12. Mai 2020). Danach ist der Besuch von Schulen einschließlich Schulen des zweiten Bildungsweges unter Beachtung strenger Hygieneregeln gestattet. Abweichend davon finden Unterricht und schulische Veranstaltungen für die Schüler der Klassenstufen 4 bis 9 in den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bis einschließlich 1. Juni 2020 nicht statt. Der Betreuungsanspruch gegenüber Kindertagesstätten und der Kindertagespflege besteht im Rahmen der Betreuungsverträge uneingeschränkt. Mit Aktualisierung vom 16. Mai (Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig), wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt, Eltern können selbst entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder Zuhause lernen.
- Ab dem 06.Juni 2020 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung, vorerst bis einschließlich 29. Juni. Mundschutzpflicht im Nahverkehr, im Einzelhandel und in einzelnen Institutionen bleibt bestehen, die Abstandsregeln sind grundsätzlich weiterhin einzuhalten. Zahlreiche Lockerungen betrifft das private Umfeld (z.B. Familienfeiern bis 50 Personen), im öffentlichen Raum sind Personen zweier Haushalte oder die Ansammlung von maximal 10 Personen gestattet. Untersagt bleiben weiterhin Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und Dampfsaunen, Prostitutionsstätten und Sportveranstaltungen mit Publikum. Weiterhin bleiben Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern bis zum 31. August 2020 untersagt.
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// Aktuelle Infos für Kultur- und Kreativschaffende in Leipzig
Für Kultur- und Kreativschaffende haben wir gemeinsam mit den Projektkolleg*innen auf KREATIVES SACHSEN einen Überblick geschaffen, was ihr aktuell an Informationen benötigt, um zu ersten Fragestellungen Antwort zu finden:
Darüber hinaus findet ihr Infos und Hilfestellungen auf den Websites
- der Industrie und Handelskammer zu Leipzig (IHK) unter http://www.leipzig.ihk.de/coronavirus
- der Handwerkskammer zu Leipzig (HWK) unter www.hwk-leipzig.de (Artikel Coronavirus-Informationen für Handwerksbetriebe)
- der Stadt Leipzig / Kreativwirtschaft unter www.kreativwirtschaft-leipzig.de/de/blog/news
- der Stadt Leipzig / Kulturamt unter https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/kunst-und-kultur/kulturfoerderung/
Wir stehen als Verein Kreatives Leipzig e.V. zudem im engen Austausch mit dem Kulturamt Leipzig und dem Amt für Wirtschaftsförderung. In beiden Ämtern wird mit Hochdruck daran gearbeitet, unterstützende Maßnahmen für Kultur- und Kreativschaffende und Aussagen zu laufenden Förderverfahren zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Szenevertretungen Leipzig + Kultur und IG Livekommbinat Leipzig nehmen wir als Verein Kreatives Leipzig e.V. an dem wöchentlichen Kristenstab mit dem Dezernat Kultur, dem Kulturamt und dem Amt für Wirtschaftsförderung teil.
Aktuelle Informationen aus und für Leipzig stellen wir diese an dieser Stelle zur Verfügung:
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// CORONA-Hotline für Unternehmen und Ansprechpartner für Kultur- und Kreativschaffende in Leipzig & Region
Als Kreatives Leipzig e.V. stehen wir stehen euch als Ansprechpartner zur Verfügung (vorstand@kreatives-leipzig.de.). Darüber hinaus steht euch seit dem 17. März 2020 jeweils Montag bis Freitag 9.00 bis 17 Uhr Katja Großer in der KREATIVES SACHSEN CORONA Hotline zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter +49 371 56079475. Auch das Amt für Wirtschaftsförderung in Leipzig bietet eine telefonische Beratung an: Amt für Wirtschaftsförderung // Verstärkung Lotsentelefon
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// steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz // Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt die gesetzlichen Regelungen zur Insolvenzantragspflicht aus. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und gilt vorerst bis 30. September 2020.
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Das Sächsische Staatsministerium für Finanzen informierte am 09. März 2020 zu steuerlichen Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Corona-Virus.
- „So können auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden; Säumniszuschläge können erlassen werden. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden.“
Hier findet ihr die Information im Wortlaut:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/234840
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Ansprechpartner für die Inanspruchnahme von steuerlichen Maßnahmen in Leipzig: Die Finanzämter I und II
- In Leipzig sind die Finanzämter nach wie vor telefonisch und per E-Mail erreichbar, lediglich der Besucherverkehr wurde eingestellt.
Link: Finanzamt Leipzig I und Finanzamt Leipzig II - Sachsenweit auf dem Laufenden bleiben:
https://www.finanzamt.sachsen.de/aktuelle-meldungen
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Die Stadt Leipzig / Dezernat für Finanzen // steuerliche Unterstützungsmaßnahmen Gewerbesteuer/Vergnügungssteuer
Die Stadt Leipzig / Dezernat für Finanzen informierte am 25. März 2020 über über steuerliche Unterstützungsmaßnahmen der Stadt Leipzig für Unternehmen, die Die im Zuge der Corona-Pandemie existenziell bedroht sind.
Alle aktuellen Informationen gibt es hier in unserem Blog-Artikel:
- Finanzdezernat Leipzig // steuerliche Unterstützungsmaßnahmen der Stadt Leipzig / Gewerbesteuer / Vergnügungssteuer (hinzugefügt am 25.03.2020)
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// Infos zu Entschädigung für Verdienstausfall für Selbstständige und Klein(st)unternehmen
Landesdirektion Sachsen, 13.03.2020 // Entschädigung bei Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall (auch für Selbstständige!)
- „Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot unterliegt (§§ 34,42 IfSG) oder unterworfen wird (§ 31 IfSG) bzw. abgesondert wurde (§§ 28 ff IfSG) und einen Verdienstausfall erleidet, enthält grundsätzlich eine Entschädigung.“
- „Die Anträge gemäß § 56 IfSG sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen.“
- Antrag auf Erstattungen für Arbeitgeberaufwendungen: PDF zur Antragstellung hier
- Antrag auf Entschädigung nach §65 Infektionsschutzgesetz (für Selbstständige): PDF zur Antragstellung hier.
Die Informationen der Landesdirektion Sachsen gibt es hier vollständig im Wortlaut:
https://www.lds.sachsen.de/soziales
Tipp: Kreatives Leipzig e.V. hat gemeinsam mit dem Projekt KREATIVES SACHSEN die Videopodcast-Reihe /// INFO SESSIONS für Corona-Hilfen für Kreative Sachsen gestartet. Den Beitrag mit der Landesdirektion Sachsen, Kurzvortrag und Q&A, gibt es hier.
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// ALG II – Corona Grundsicherung und „Notfall KiZ“
- Corona-Grundsicherung // Notfall KiZ // vorübergehende Regelungen bis 30.06.2020 (hinzugefügt am 02.04., aktualisiert am 29.05.2020)
Update 17.06.2020: Die Regelung wird bis zum 30.9.2020 verlängert.
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// Übersicht Förderprogramme & Soforthilfen Bund / Land / Leipzig
In den letzten Wochen und Monaten wurden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene staatliche Unterstützungsmöglichkeiten für durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen erarbeitet. Seit April stehen zudem kommunale Corona-Hilfen zur Verfügung:
// Förderung aus und für Leipzig
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Stadt Leipzig (Dezernat Wirtschaft) // Förderprogramm Leipzig sichert Ausbildung
Die Stadt Leipzig startete das Sonderhilfeprogramm Leipzig sichert Ausbildung, das Unternehmen für ihre Auszubildenden einen Zuschuss von 927 Euro pro Ausbildungsvertrag gewährt. Damit sollte die gesetzliche Kurzarbeitergeldregelung ergänzt werden, welche für Auszubildende gegenüber Beschäftigten erst nach sechs Wochen greift. Am 21.04.2020 hat auch der Freistaat Sachsen reagiert und die Richtlinie „Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe“ verabschiedet und ersetzt damit das Leipziger Förderprogramm durch einen sachsenweiten Zuschuss (siehe unten).
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Stadt Leipzig (Dezernat Kultur / Dezernat Wirtschaft) // Zuschuss für Soloselbstständige
Die Stadt Leipzig plant einen Zuschuss für Soloselbstständige, berichtetet OBM Burkhard Jung am 09.04.2020. Am 29. April 2020 entschied der Leipziger Stadtrat mehrheitlich für ein Hilfsprogramm für Selbstständige im Haupterwerb. Seit dem 18. Mai 2020 ist eine Online-Beantragung via Amt24.de möglich. Die Antragsfrist endet am 30.06.2020. Bis zu 2.000 € pro Antragssteller:in können für einen Förderzeitraum von 2 Monaten (auch rückwirkend zum 01.05.2020) als Zuschuss für coronabedingtem Lohnausfall ausgereicht werden. Ein coronabedingter Umsatzverlust von 20 Prozent im Jahr 2020 ist Voraussetzung für eine Bewilligung.
- Alle Informationen gibt es hier im Blog-Beitrag:
Leipziger Stadtrat // 5 Millionen für Soloselbstständige in Leipzig // Zuschussprogramm „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“ beschlossen (hinzugefügt am 29,04. aktualisiert am 28.5.2020)
Tipp: Kreatives Leipzig e.V. hat gemeinsam mit dem Projekt KREATIVES SACHSEN die Videopodcast-Reihe /// INFO SESSIONS für Corona-Hilfen für Kreative Sachsen gestartet. Den Beitrag mit dem Amt für Wirtschaftsförderung, Kurzvortrag und Q&A, gibt es hier.
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Stadt Leipzig (Dezernat Kultur) // Förderung digitaler Kleinprojekte
Seit dem 24.04.2020 können fortlaufend Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten der freien Kunst und Kultur gestellt werden, die im digitalen Raum (Internet/TV/Radio) stattfinden. Hierfür stehen rund 40.000 Euro zur Verfügung. Die Neuausrichtung und Wiederaufnahme des bereits bestehenden Förderprogramms „Kleinprojekteförderung“ ist ein Ergebnis des im Zuge der Coronakrise durch die Szenevertretung (Kreatives Leipzig e.V., Initiative Leipzig + Kultur, Livekommbinat Leipzig e.V.) initiierten wöchentlichen Krisenberatungen mit dem Kulturdezernat, dem Kulturamt und dem Amt für Wirtschaftsförderung, unter Koordination der Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke. Die Antragsunterlagen und Information zur Antragstellung des Förderprogramm gibt es hier auf der Seite des Kulturamtes.
Tipp: Kreatives Leipzig e.V. hat gemeinsam mit dem Projekt KREATIVES SACHSEN die Videopodcast-Reihe /// INFO SESSIONS für Corona-Hilfen für Kreative Sachsen gestartet. Den Beitrag mit dem Kulturamt Leipzig, Kurzvortrag und Q&A, gibt es hier.
Update 04.06.2020: Die bereitstehende Summe des Förderprogramms ist ausgeschöpft. Das Kulturamt nimmt daher keine weiteren Anträge mehr entgegen.
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Stadt Leipzig (Dezernat Kultur) // Stipendienprogramm für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler
Die Stadt Leipzig möchte das künstlerische Schaffen in Leipzig während der Corona-Pandemie direkt unterstützen und daher für das aktuelle Jahr ein Stipendienprogramm für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler einrichten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.05.2020 auf Vorschlag von Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke. Es können bis zu 50 Arbeitsstipendien á drei Monate zu jeweils 3.000 Euro vergeben werden. Damit beträgt das Gesamtvolumen des Stipendienprogramms 150.000 Euro. Diese werden aus Haushaltsmitteln für die Förderung von Projekten der freien Kunst und Kultur finanziert.
- Beim Kulturamt können bis zum 01.07.2020 (Einsendeschluss) Anträge auf die Gewährung eines Arbeitsstipendiums eingereicht werden. Das Stipendium muss zum 01.10.2020 angetreten werden.Hier geht es zum Antragsformular und weiteren Informationen.
// Förderung via Land + Bezug zu Leipzig
Alle aktuellen Informationen zum Förderprogramm „Soforthilfe-Darlehen des Freistaat Sachsen“ gibt es hier in unseren Blog-Artikeln:
- Sachsen hilft sofort // Soforthilfe-Darlehen des Freistaat Sachsen (hinzugefügt am 01.04.2020, aktualisiert am 14.04.2020)
- SMWA // „Sachsen hilft sofort“ // Soforthilfe-Darlehen auch für sächsische Kreative (hinzugefügt am 03.04.2020)
Aktuelle Informationen zu sächsischen Fördermitteln und Hilfen für den Bereich Kultur haben wir hier in den Blog-Artikeln hinterlegt:
- Sächsisches Staatsministerium für Kultur und Tourismus // zusätzlich rund Millionen Euro für die Kultur in Sachsen geplant (hinzugefügt am 07.04.2020)
- Die Sächsische Staatskanzlei informiert // Rund 55 Millionen für Vereine und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft (hinzugefügt am 07.04.2020)
- Kulturstiftung des Freistaates Sachsen // Stipendienprogramm „Denkzeit“ für sächsische Künstler:innen (hinzugefügt am 22.04.2020) HINWEIS: Die Anzahl der Bewerbungen übersteigt die vorhandenen Mittel. Aktuell sind keine Bewerbungen mehr möglich. (Stand 28.05.2020).
- Freistaat Sachsen // Soforthilfe-Zuschuss Soziale Organisationen (hinzugefügt am 28.05.2020)
Förderung von Ausbildungsverhältnissen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Ausbildungszuschuss)
- Am 21.04.2020 der Freistaat Sachsen die Richtlinie „Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe“ verabschiedet und gewährt somit einen Zuschuss in Höhe des 1,5fachen Monatslohns des jeweiligen Auszubildenden für Betriebe, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Seit dem 27.04.2020 können Förderanträge von betroffenen sächsischen Unternehmen (die nicht mehr als 250 MA beschäftigen) eingereicht werden um für sechs Wochen einen einmaligen Zuschuss zur Überbrückung des Zeitraumes zu erhalten, in dem für das zu fördernde Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit besteht. Die Antragsfrist endet am 30.06.2020. Das Zuschussverfahren wird von der Landesdirektion Sachsen durchgeführt.
- Antragsformular: Antrag Auf Ausbildungszuschuss
- Infoseite Förderung von Ausbildungsverhältnissen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Ausbildungszuschuss) der Landesdirektion Sachsen
// Förderung via Bund + Bezug zu Leipzig
Alle aktuellen Informationen gibt es hier in unserem Blog-Artikel:
- Soforthilfe-Zuschuss Bund // Soforthilfe für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen in Sachsen (hinzugefügt am 01.04.2020) HINWEIS: Die Antragsfrist endet am 31.05.2020.
- Bund, Länder und FFA starten Corona-Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche (hinzugefügt am 04.04.2020)
- BAFA // Förderung unternehmerischen Know-hows // modifizierte Richtlinie für Unternehmensberatungen in Corona-Zeiten ( hinzugefügt am 07.04., aktualisiert am 29.05)
Aktueller HINWEIS: Aufgrund der großen Nachfrage sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt - Corona-Konjunkturpaket + NEUSTART KULTUR (hinzugefügt am 17.6.2020)
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// Übersicht bundesweite Förderprogramme & Soforthilfen
Unser Bundesverband KREATIVE DEUTSCHLAND hat ein Padlet erstellt, hier sind sortiert nach Bundesland sowie bundesweit geltende Förderprogramme & Soforthilfen gebündelt. Dieses Padlet wird laufend aktualisiert.
Soforthilfen für Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland: https://padlet.com/kreativedeutschland/zu41puas9yk3
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Wir ergänzen relevante Informationen für Euch und verlinken aktuelle Blogartikel an den relevanten Stellen. Gebt uns gerne Hinweise und eure Erfahrungen weiter an coronavirus@kreatives-leipzig.de. Wir weisen darauf hin, dass die Angaben in diesem Beitrag nicht rechtsverbindlich sind.
Der Beitrag wird erstellt und laufend aktualisiert von Maria Köhler (Kreatives Leipzig e.V.).
via Kreatives Leipzig e.V. (https://www.kreatives-leipzig.de/)